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Abstracteinreichung

Hinweise zur Abfassung von Abstracts

Der Einsendeschluss war der 04.12.2022. Die Abstracteinreichung steht nicht mehr zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die zahlreichen Anmeldungen Ihrer Beiträge.

A) Hinweise zur Gestaltung des Abstracts

Da die Abstracts veröffentlicht werden, muss Ihr Abstract so abgefasst sein, dass die benötigten Informationen vollständig enthalten sind.

Folgende Gliederung wird empfohlen:

a) Fragestellung
b) Material, Methoden
c) Ergebnisse
d) Schlussfolgerung(en)
e) Literatur


B) Allgemeine Hinweise
1.) Aufgrund der limitierten Zahl von Abstracts bittet das Wissenschaftliche Komitee um Verständnis dafür, dass ein Referent in der Regel höchstens dreimal als Erstautor aufgeführt sein darf.

2.) Als Form der Präsentation sind in erster Linie ePoster vorgesehen, die im Rahmen moderierter ePosterbegehungen von den Erstautoren an Terminals in der ePosterausstellung als Kurzvortrag vorgestellt werden. Für die jeweilige Präsentation eines Posters sind 7 Minuten (3 Minuten Präsentation, 4 Minuten Diskussion) vorgesehen. Details zur Anfertigung eines ePosters werden den jeweiligen ePoster-Autoren rechtzeitig übermittelt. Ein Poster in Papierform muss nicht erstellt werden. Alle Abstracts mit einer Bewertung über 4 Punkte sind für die virtuelle Posterausstellung zugelassen.

Die jeweils 6 bestbewerteten Einreichungen aus den Kategorien a) Klinischer Forschung und b) Grundlagenorientiere Forschung werden jeweils für den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb nominiert.

3.) Es dürfen nur bislang unveröffentlichte Ergebnisse eingereicht werden (Ausnahme: Würzburger Arbeitstage der DGAI).

4.) Die angenommenen Abstracts werden in der A&I online publiziert.

5.) Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der zuständigen Tierschutzkommission hingewiesen werden.
Abstracts, die inhaltlich oder formell diesen Anforderungen nicht entsprechen, abgelehnt werden müssen.

Mit Abgabe seines Abstracts überlässt der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.

Wir bitten um Verständnis, dass das Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrektur vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.

Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Darüber hinaus liegt dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.

Ärzte in Weiterbildung (DGAI-Mitglieder), die einen Freien Vortrag oder ein ePoster präsentieren, werden in Anerkennung ihres wissenschaftlichen Engagements von den Kongressgebühren befreit und erhalteneinen Reisekostenzuschuss in Höhe von € 140,-.

 

Offenlegung finanzieller Interessen der Autoren

Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmern des DAC 2023.

Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.

Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:

Berater (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)

Eigentümer (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)

Investor (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, Anteilseigner etc.)

Mitarbeiter (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (Mitarbeiter des Produktherstellers)

Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, Referenten- honorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)

Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form

Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligem Parameter namentlich zu benennen.

Jeweils beim Auswählen eines ePosters zur Ansicht wird kurz der Titel des Abstracts und Name des Autors sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“ angezeigt. Jeweils zu Beginn des Vortrags wird kurz der Titel des Vortrags und Name des Vortragenden sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“ auf die Leinwand projiziert.